Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) e.V.

Zur Debatte um die Abschaffung bzw. Einschränkung des Straftatbestands „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ hat der AKF, bei dem auch das FGZ München Mitglied ist, eine Stellungnahme herausgegeben, in der die Abschaffung des §219a StGB gefordert wird.

Zur Stellungnahme des AFK